Neue Vorsorgeregelungen ab 1. April


Zum 1. April 2019 wurden bundesweit die Vorgaben zu Vorsorgeuntersuchungen geändert. Hier das Wichtigste in Kürze:

Vorsorgeuntersuchung ab 35 Jahren

Der bisherige Turnus für die Gesundheitsuntersuchung ab 35 wurde von 2 auf 3 Jahre verlängert.

Vorsorgeuntersuchung zwischen 18 und 35

Ein Erwachsener zwischen 18 und 35 Jahren kann die Vorsorgeuntersuchung einmalig in dieser Zeitspanne in Anspruch nehmen.

Laborwerte

Laborinhalte wurden um gutes und schlechtes Cholesterin (LDL und HDL) sowie Fettsäuren (Triglyceride) erweitert. Weiterhin sind wichtige Parameter wie Leber- oder Nierenwerte und Hämoglobin nicht vorgesehen.
Daher haben wir in unserer Praxis beispielsweise ein Zusatzpaket wichtiger Laborwerte zusammengestellt, das wir unseren Patienten in Eigenbezahlung empfehlen.

Hier finden Sie den Laborbogen 1 >>

Hier finden Sie den Laborbogen 2 >>

Ärztliche Beratung

Die Zielrichtung und Durchführung der ärztlichen Beratung ist ebenfalls verändert und erweitert worden. Das individuelle Risiko für Herz/ Kreislauferkrankungen wird stärker verdeutlicht.

Früherkennungen Hautkrebs

Das Hautkrebsscreening bleibt weiterhin im 2-jährigen Rhythmus eine Kassenleistung für alle ab 35 Jahren.

Hier finden Sie den Flyer zum Download >>

checkup